Produktionsverbot bei Thüringer Futtermittelhersteller bestätigt
Erfurt (aho) – In dieser Woche hat das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt nach eigenen Angaben alle Lieferlisten des Thüringer Futtermittelherstellers (TWT), bei dessen produziertem Futtermittel im Januar 2003 eine Dioxin-Kontamination festgestellt worden war, angefordert und erhalten. Es wurden auch Nachweise für die Lieferungen aus Chargen abgefordert, die bisher als unbelastet galten. Rückstellproben, die das Unternehmen selbst genommen hat, wurden dem Institut Fresenius nach Bayreuth zur Analyse übersandt. Mit den Ergebnissen der Analyse wird Mittwoch nächster Woche gerechnet. Dies ist der schnellstmögliche Zeitpunkt für eine genaue Analyse. Das Ministerium geht davon aus, dass alle seit Ende November 2002 getrockneten Backreste teilweise kontaminiert sind.
In der Nacht von gestern zu heute hat die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft eine unangemeldete Kontrolle in dem genannten Thüringer Futtermittelwerk durchgeführt und dabei die in dieser Woche übermittelte Liste mit allen Lieferscheinen im Unternehmen verglichen. Es gibt nunmehr keine Anhaltspunkte mehr dafür, dass den Behörden Lieferungen vorenthalten werden können.
Vor Mittwoch nächster Woche kann laut Angaben des Ministeriums nicht ausgeschlossen werden, dass im Dezember und Januar weiteres belastetes Futtermittel das Thüringer Werk verlassen hat. Aus den Niederlanden übermittelte Ergebnisse von Dioxin-Tests bei Zwiebackbruch aus dem Thüringer Unternehmen zeigen ähnliche Werte auf wie auch bei dem sichergestellten Material, das noch im Thüringer Unternehmen lagert (83,75 Tonnen Zwieback). Bei weiteren Unternehmen (Niedersachsen, Sachsen und Thüringen) muss angenommen werden, dass sie aus der gleichen Charge beliefert worden sind. Die betroffenen Unternehmen und die Bundesregierung wurden unverzüglich über diesen Sachverhalt unterrichtet.
Nach Prüfung der Einhaltung emissionsrechtlicher Bestimmungen durch das Staatliche Umweltamt Erfurt und die zuständige Fachabteilung des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt wurde dem Futtermittelhersteller ein Verbot zum Betreiben der Trocknungsanlage ausgesprochen und das bereits ausgesprochene Verbringungsverbot auf die gesamte Produktpalette erweitert.