EU: Wird Fleisch-Knochenmehl wieder hoffähig?
Brüssel (aho) – Nebenprodukte der Schlachtung könnten unter bestimmten Bedingungen in Zukunft in der EU wieder als Tierfutter eingesetzt werden. Der Rat „Landwirtschaft“ der EU verabschiedete auf seiner Tagung am 20. November 2001 eine gemeinsamen Standpunkt zum Vorschlag einer Verordnung zum Verbot der Weiterverwendung verendeter Tiere in der Tierfütterung. Die Verordnung verbietet den „Kannibalismus“: die Wiederverwendung innerhalb einer Tierart (gesunde Schweine für Schweine oder gesundes Geflügel für Geflügel) wird untersagt. Es wird sichergestellt, dass die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten Teile eines Schlachttiers, also die „Nebenprodukte der Schlachtung“ nur dann für die Fütterung von Nutztieren verwendet werden dürfen, wenn sie von Tieren stammen, die für genusstauglich erklärt wurden.
Nebenprodukte der Schlachtung, die mit BSE oder Scrapie oder mit Rückständen verbotener Stoffe (etwa wachstumsfördernde Hormone) oder Umweltgiften (Dioxine und PCB) verunreinigt sind, müssen durch Verbrennung oder nach entsprechender thermischer Behandlung auf der Deponie restlos entsorgt werden. Nebenprodukte der Schlachtung, die ein Risiko der Kontamination mit anderen Tierkrankheiten (etwa von Tieren, die im Betrieb verendet sind oder im Rahmen einer Seuchenbekämpfungsmaßnahme im Betrieb getötet wurden) darstellen oder Rückständen von Tierarzneimitteln enthalten können, dürfen nach entsprechender thermischer Behandlung nur für andere Zwecke als die Tierfütterung verwendet werden.
Die Verordnung legt eine Trennung dieser drei Arten von Nebenprodukten der Schlachtung bei Sammlung, Transport, Lagerung und Verarbeitung fest und führt strenge Bestimmungen für die Rückverfolgbarkeit ein. Der nächste Schritt ist die zweite Lesung im Europäischen Parlament, bevor die endgültige Verabschiedung erfolgen kann. Die Verordnung wird nach ihrer Verabschiedung sicherstellen, dass die 16 Mio. Tonnen an Schlacht- Nebenprodukten, die jährlich in der EU anfallen und die für den menschlichen Verzehr nicht geeignet sind, auf sichere Weise verarbeitet werden. Das völlige Verbot der Verfütterung von Fleisch- und Knochenmehl an alle Nutztiere, ein separater Punkt, bleibt auf unbestimmte Zeit bestehen. Mit dem verabschiedeten Vorschlag werden jedoch klare Bestimmungen für die Sicherheit bei der Produktion von MBM (Fleisch – Knochenmehl) festgelegt, sollte diese wieder zugelassen werden.
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