Dänische Bauern fordern DM 280 Millionen Schadenersatz vom Bund
Bonn (aho) – Der dänische Schlachtereiverband hat stellvertretend für seine 1.500 Schweinehalter die Bundesrepublik Deutschland, respektive das noch in Bonn ansässige Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft vor der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn auf 280 Millionen Mark Schadensersatz verklagt – (AZ: 1 O 459/01). Das berichtet der Bonner General Anzeiger in seiner Ausgabe vom 16.11.2001.
Die Klägerseite ist der Meinung, ihnen sei dieser horrende Schaden zwischen 1993 und 1999 entstanden sei, weil das Bonner Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft die EG-Richtlinen fehlerhaft umgesetzt hätte. Dies habe zu einem faktischen Importverbot für dänisches Schweinefleisch geführt. Nach diesen Richtlinien darf Schweinefleisch von gemästeten männlichen Schweinen keinen starken Geschlechtsgeruch aufweisen. Die Kontrollen soll jedes Land selbst vornehmen. Die dänische Schweinezüchter und Mäster hatten laut Klageschrift eine Methode entwickelt, den Geruch zu vermeiden, ohne die Tiere zu kastrieren. Dagegen habe das Bundeslandwirt- schaftsministerium grundsätzlich auf einer Kastration bestanden. Folglich seien von 1993 bis 1999 alle dänischen Schweine, die an deutsche Fleisch- verarbeitungsbetriebe verkauft wurden, kastriert worden. Hierdurch seien Mehrkosten von 7 DM je Tier entstanden. Ein kastriertes Schwein hätten mehr Fett und weniger Muskeln; brauche mehr Futter und verursache mehr Gülle, die für mehr Geld entsorgt werden müsse.
Der Bund hingegen erklärte: Die Klage ist aus vielen Gründen haltlos; der dänische Verband habe keinesfalls wegen eines angeblichen Import- verbotes seine Schweinezucht-Methoden geändert. Vielmehr sei dies geschehen, weil es auf dem deutschen Markt keine Akzeptanz für Fleisch von nicht- kastrierten dänischen Schweinen gegeben habe. Somit sei die Kastration von Schweine für den Deutschen Markt eine freiwillige Entscheidung des Klägers gewesen.