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Hohe Standards sichern +++ Praktikabilität nicht aus den Augen verlieren

(BfT) Ausgehend von Missständen bei der Anwendung von Tierarzneimitteln in der jüngsten Zeit haben intensive Diskussionen zwischen Gesetzgeber, Praxis, Überwachung und Industrie stattgefunden, wie Tierarzneimittelherstellung, -verabreichung und -abgabe neu geordnet werden können. Über die Position der Tiergesundheitsindustrie sprach der Blickpunkt mit dem Geschäftsführer des Bundesverbandes für Tiergesundheit, Dr. Martin Schneidereit.

BLICKPUNKT: Von zentraler Bedeutung in der Diskussion über die Anwendung von Tierarzneimitteln ist die Frage, ob ein Tierarzt künftig noch Tierarzneimittel herstellen und abgeben darf. Wie beurteilen Sie die geplante Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) in diesem Punkt?

Dr. Schneidereit: Die Position der Industrie ist eindeutig und unmissver- ständlich. Die Herstellung von Tierarzneimitteln – dazu gehören auch das Vermischen, Verdünnen, Umfüllen und Abpacken, erfordert ein pharmazeutisches Spezialwissen. Um die Qualität eines Tierarzneimittels sicher zu stellen, sind umfangreiche technische Anforderungen, Dokumentationspflichten und Kennzeichnungsmodalitäten zu erfüllen. Dies kann insgesamt nur von pharma- zeutischen Herstellern, nicht aber vom einzelnen Tierarzt, erfüllt werden.

BLICKPUNKT: Die Kritik der Tierärzte geht dahin, dass kleinere Gebinde- größen häufig nicht zur Verfügung stünden, die Herstellung kleinerer Teilmengen also notwendig sei.

Dr. Schneidereit: Die Industrie bietet ein großes Spektrum geprüfter, zugelassener und fertig konfektionierter Tierarzneimittel an. Zusätzliche Packungsgrößen können bei entsprechender Nachfrage in der Regel angeboten werden, sofern der Anreiz für den Tierarzt entfällt, aus großen Gebinden kleinere Teilmengen selbst abzupacken.

BLICKPUNKT: In der Diskussion steht auch das Handling von Fütterungs- arzneimitteln (FAM). Wer sollte zukünftig berechtigt sein, FAM herzustellen?

Dr. Schneidereit: Fütterungsarzneimittel sollen zukünftig ausschließlich von Mischfutterbetrieben, die den Status eines pharmazeutischen Herstellers nach §13 AMG besitzen, hergestellt werden. Schon heute werden FAM im Herstellungs- auftrag in Mischfutterbetrieben aus vorrätig gehaltenen Arzneimittelvor- mischungen nach Rezeptur des Tierarztes hergestellt. Eine darüber hinaus- gehende physische „Beistellung von Vormischungen“ durch den Hoftierarzt ist also nicht erforderlich. Um eine flächendeckende Versorgung mit §13 AMG Betrieben sicher stellen zu können, müssen in einigen Regionen Mischfutter- betriebe ihre bestehenden, aber ruhenden §13 AMG-Anerkennungen reaktivieren bzw. andere Betriebe diesen Status beantragen.

BLICKPUNKT: Die Überlegungen sehen auch vor, die Abgabemenge auf einen 7-Tages-Bedarf zu begrenzen. Halten Sie diese Begrenzung für praxisgerecht und sinnvoll?

Dr. Schneidereit: Die im Gesetzentwurf vorgesehene Begrenzung erscheint nicht zweckmäßig. Bestimmte Behandlungsprogramme wie die systematische Entwurmung oder die Behandlung von z.B. Schweinedysenterie können deutlich längere Behandlungszeiten erfordern. Auch andere, planbare Maßnahmen wie z.B. Leberegelbehandlung bei Milchkühen, Brunstsynchronisation von Mutter- sauen oder die Ferkelversorgung mit Eisen können vom Landwirt selber durchgeführt werden.

BLICKPUNKT: Alles in allem werden die geplanten Gesetzesänderungen zu einem erhöhten Dokumentationsaufwand in den tierärztlichen Praxen führen. Gibt es hier Ansätze, diesen Aufwand auf ein vernünftiges Maß zu begrenzen?

Dr. Schneidereit: Barcodes auf den Umverpackungen könnten mit entsprechenden Rechnerprogrammen die genaue Identifizierung jedes einzelnen Tierarzneimittels ermöglichen, soweit diese in den Originalverpackungen verbleiben. Der Einsatz solcher Barcode-Systeme nach EAN-Standard könnte zudem erhebliche Vorteile für die Warenbewirtschaftung in der tierärztlichen Hausapotheke bringen.

BfT Special Nr. 24 Oktober 2001

Der Bundesverband für Tiergesundheit e.V. (BfT) vertritt die führenden Hersteller von Tierarzneimitteln und Futterzusatzstoffen in Deutschland. Die 25 Mitgliedsunternehmen sind in der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung dieser Produkte aktiv und repräsentieren dabei etwa 90 % des deutschen Marktes.

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