BSE: Paris für Verbot von Rückenmarkszerstörern bei Rindern
(aho) – Wegen der Gefahren durch die Rinderseuche BSE hat die staatliche Lebensmittelaufsicht in Frankreich (AFSSA) das Verbot einer bestimmten Schlachtpraxis bei Rindern empfohlen. Bei der beanstandeten Methode werden die Rinder zunächst mit einem Bolzenschuss betäubt, bevor ihnen ein etwa ein Meter langer Plastikstab durch das Gehirn ins Rückenmark gestossen wird. Danach werden die Tiere mit einem Halsschnitt entblutet und so getötet. Diese Methode sei hygienisch bedenklich und ein Risikofaktor bei der Verbreitung von BSE, teilte die AFSSA am Montag mit. Die Behörde empfahl ferner, Blut und Lungenfleisch der auf diese Weise geschlachteten Tiere aus der Nahrungsmittelkette für Tiere und Menschen herauszuziehen. Durch die Zerstörung des zentralen Nervensystems soll verhindert werden, dass die betäubten Tiere Krämpfe haben, ausschlagen und die Schlachter verletzen. In Frankreich ist diese Methode nach Angaben der AFSSA in 40 Prozent der Schlachthöfe üblich. Hirn und Rückenmark werden als „Risikomaterialien“ bei der Verbreitung von BSE eingestuft. Die Rinderseuche BSE wird inzwischen von zahlreichen Experten als Ursache für die sogenannte „neue Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit beim Menschen angesehen.
Agro-news.ch vom 8.3.2000